Hof- und Fassadenprogramm

Eigentümerinnen und Eigentümer in der Süchtelner Innenstadt (siehe Abb. Fördergebiet) haben die Möglichkeit, Mittel aus dem „Hof- und Fassadenprogramm“ zu beantragen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung bei der Sanierung und Aufwertung von Dächern, Fassaden, Außenanlagen und Hofflächen, die öffentlich einsehbar sind.

Fördermittel stehen zur Verfügung für die Renovierung und Restaurierung von Fassaden (einschließlich der Fenster und Türen), für den Fassadenanstrich, die Eindeckung und Verkleidung von Dachflächen, für die die Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen, die dauerhafte Entfernung von Werbeanlagen sowie die Gestaltung von Innenhöfen, Abstandflächen und (Vor-) Gärten, sofern sie das Gesamterscheinungsbild des öffentlichen Raumes aufwerten.

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Fördergebiet Hof- und Fassadenprogramm Süchteln

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Förderfähig sind jedoch nur Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 60,00 € pro Quadratmeter umgestalteter/angestrahlter Fläche; der Zuschuss beträgt maximal 24 Euro pro Quadratmeter umgestalteter Fläche.

Von der Förderung ausgenommen ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Dazu zählen die Dämmung von Fassaden sowie der darauf aufzubringende Anstrich. Diese können zum Teil aus anderen Programmen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) gefördert werden.

Downloads (PDF-Dateien)

Antragsformular Hof- und Fassadenprogramm
Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm